Die Konservativen Mitte im Kreistag Sächsische Schweiz-Osterzgebirge hat eine Initiative gestartet, um Asylsuchende in unserem Landkreis zur Teilnahme an gemeinnützigen Arbeitseinsätzen heranzuziehen. Dazu Uwe Rumberg, Kreisrat der Konservativen Mitte: »Wir wollen eine Arbeitspflicht für Asylsuchende im Landkreis umsetzen!«
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Dem Vorbild anderer Landkreise folgen
Das Thema Arbeitspflicht für Asylbewerber war bereits Gegenstand des Migrationsgipfels zwischen Bund, Ländern und Union im vergangenen Jahr. Angekündigt oder bereits umgesetzt haben eine solche Maßnahme schon mehrere Landkreise in Sachsen-Anhalt und Thüringen, darunter die Landkreise Saale-Orla und Greiz.
Peter Pfitzenreiter hatte im Rahmen der konstituierenden Kreistagssitzung eine mündliche Anfrage an Landrat Geisler gerichtet, inwieweit eine Verpflichtung Asylsuchender zur Leistung gemeinnütziger Arbeit auch in unserem Landkreis angedacht wäre. Kreisrat Uwe Rumberg, der auch Oberbürgermeister Freitals ist, hakte mit einer schriftlichen ergänzenden Anfrage (Anfrage ansehen) nach. Die Antwort steht noch aus. Die Konservative Mitte will jedoch an dem Thema dranbleiben – zumal die Idee auch innerhalb der Bevölkerung auf erhebliche Zustimmung stößt.
Integration und Sprache lernen statt Langeweile in zentralen Unterkünften
Rumberg machte deutlich, dass es keine befriedigende Situation sei, wenn die Schutzsuchenden monatelang mehr oder minder sich selbst überlassen werden: „Die meisten Asylsuchenden, die in unser Land kommen, sind nach wie vor jung, ledig und männlich. Sitzen Personen mit diesen Eigenschaften ohne wirkliche Aufgabe über längere Zeit auf engstem Raum zusammen, wie das in Unterkünften überwiegend der Fall ist, kehrt schnell Langeweile ein und die Leute können auf dumme Gedanken kommen. Das ist ein Erfahrungswert, unabhängig von Herkunft und Kultur.“
Er fügte hinzu, dass eine Arbeitspflicht für Asylsuchende mehrere wichtige Funktionen erfüllen würde: „Eine Arbeitspflicht würde diesen Kreislauf durchbrechen, den Menschen eine Aufgabe geben, sie an das Arbeiten in Deutschland gewöhnen und ihnen eine tägliche Routine ermöglichen. Beim Arbeiten können sie schon damit beginnen, die Sprache zu lernen. Das alles sind sinnvolle Maßnahmen in Richtung Integration – und ein Beitrag zur Verhinderung von Spannungen.“
Es müsse natürlich sichergestellt sein, dass Tätigkeiten, die von arbeitspflichtigen Asylsuchenden durchgeführt würden, nicht auf Kosten regulärer Aufträge gingen, die auch lokale Unternehmen erledigen könnten. Insgesamt aber sei eine Arbeitspflicht ein sinnvoller Ansatz, um Integration zu fördern und die Einwanderungswilligen auf ein Leben in der hiesigen Gemeinschaft vorzubereiten. Auch Paragraf 5 des Asylbewerberleistungsgesetzes sehe eine solche Option ausdrücklich vor, so Rumberg.
Bundespolitik muss Hausaufgaben machen
„Bei Schutzsuchenden sollten Dankbarkeit und Demut spürbar sein. Sie sollten von Anfang an arbeiten. Zunächst gemeinnützig und bei entsprechender Qualifikation und bei Bedarf auch in höherwertigen Tätigkeiten.“
Rumberg forderte die Bundesregierung auf, in der Asylpolitik endlich ihre Hausaufgaben zu machen. Es sei ihre Pflicht, die Grenzen zu sichern, und dafür zu sorgen, dass keine irregulären Asylsuchenden mehr ins Land kämen:
„Jenseits der deutschen Außengrenzen gibt es nur sichere Staaten, von dort muss niemand fliehen. Das Abkommen von Dublin muss nur konsequent umgesetzt werden, und die Außengrenzen der EU müssen sicher werden – dann können auch wieder die Schengen-Freiheiten vollständig greifen. Ausreisepflichtige oder straffällige Asylsuchende müssen abgeschoben werden, es darf keine Anreize mehr zum Einschleusen geben.“
Rumberg regte zudem an, flächendeckend Sachleistungen und Bezahlkarten statt Bargeld an Asylsuchende auszugeben. Zudem dürfe es Einbürgerungen frühestens nach zehn Jahren geben – wenn ausreichend Kenntnisse über Land, Sprache, Kultur, Menschen und Geschichte vorhanden seien und ein Eid auf das Grundgesetz abgelegt werde.